Autoversicherung und Pflichtausstattung im Schweizer Strassenverkehr
Pflichtausstattung im Fahrzeug
In der Schweiz besteht nur für das Pannendreieck Mitführpflicht in allen Fahrzeugen. Es gilt als Mindeststandard zur Absicherung bei einer Panne oder einem Unfall.
Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt die Warnweste als das am meisten empfohlene zusätzliche Accessoire. Sie erhöht die Sichtbarkeit bei einer Panne erheblich und schützt Leib und Leben.
Beyond das rechtlich Minimale sollte die Ausrüstung an den Verwendungszweck angepasst werden. Für abgelegene Regionen oder Reisen ins Ausland empfiehlt sich etwa eine einfache isothermische Rettungsdecke (circa 50 g), die beim Warten auf Hilfe vor Unterkühlung schützt. Auch Überbrückungskabel können nützlich sein – im Gegensatz zu Elektroautos, wo sie wenig Sinn ergeben. Weitere Tipps zur Fahrzeugausrüstung
Die obligatorische Motorfahrzeughaftpflicht
Die Autohaftpflichtversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt. Ohne Nachweis einer gültigen Deckung kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden.
Leistungsumfang und Deckungssummen
Die Haftpflicht deckt Schäden, die Sie als Lenkerin oder Lenker Dritten zufügen – unabhängig davon, wer das Fahrzeug tatsächlich fährt. Dazu gehören Sachschäden an anderen Fahrzeugen, Hausmauern oder Gartenzäunen sowie Personenschäden und Schäden an Tieren. Die Deckungssummen sind hoch angesetzt; einige Versicherer bieten Deckung bis zu 100 Millionen Franken pro Ereignis.
Wichtig: Schäden am eigenen Fahrzeug sowie eigenes Vermögen sind über die Haftpflicht nicht versichert. Hierfür bedarf es einer Kaskoversicherung.
Internationale Versicherungskarte
Für Fahrten ins Ausland dient die Internationale Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“, heute weiss) als Nachweis, dass eine Haftpflicht besteht. Sie ist in den Nachbarländern der Schweiz nicht notwendig, in einigen osteuropäischen Ländern sowie der Türkei jedoch Pflicht. Die Karte gilt in der Schweiz, Liechtenstein, den Staaten Europas, die auf der Karte verzeichnet sind, sowie in Mittelmeer-Randstaaten wie Tunesien oder Marokko und Mittelmeer-Inselstaaten wie Zypern oder Malta. Geltungsbereich der Internationalen Versicherungskarte
Freiwillige Kaskoversicherungen
Zum Schutz des eigenen Fahrzeugs können Sie zwischen Teilkasko und Vollkasko wählen. Bei Leasingfahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung in der Regel verpflichtend.
Teilkasko – Schutz gegen äussere Einflüsse
Die Teilkasko deckt Schäden ab, auf die Sie als Fahrzeuglenker keinen direkten Einfluss haben. Dazu zählen:
- Elementarschäden durch Hagel, Sturm oder Überschwemmung
- Kollisionen mit Wildtieren oder Haustieren
- Marderschäden und Diebstahl
- Glasbruch an Scheiben sowie Schäden an Heck- und Vorderleuchten (LED, Xenon)
Bei Totalschaden innerhalb der ersten zwei Betriebsjahre erstattet die Teilkasko bei einigen Anbieten den Neuwert.
Vollkasko – Einschliesslich Selbstverschulden
Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und ergänzt diese um den Schutz bei selbstverschuldeten Kollisionen sowie Vandalismus durch Dritte. Sie kommt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, wenn Sie beispielsweise beim Einparken ein Hindernis übersehen.
Zusätzliche Leistungen können je nach Versicherer die Übernahme von Mobilitätskosten (ÖV, Taxi) bei Fahrzeugausfall oder der Ersatz von mitgeführten Gegenständen bis zu einem bestimmten Betrag sein.
Parkschäden und weitere Zusatzdeckungen
Eine Parkschadenversicherung greift, wenn Ihr abgestelltes Fahrzeug von einem unbekannten Dritten beschädigt wird und der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Wichtig: Beschädigen Sie beim Einparken selbst Ihr Auto, handelt es sich nicht um einen Parkschaden im versicherungstechnischen Sinne, sondern um einen Vollkaskoschaden.
Weitere sinnvolle Ergänzungen sind eine Insassen-Unfallversicherung (Deckung von Heilkosten und Kapitalleistungen bei Invalidität oder Tod), eine Pannenhilfe/Assistance sowie ein Verkehrsrechtsschutz bei Streitigkeiten.
Empfehlungen zur Deckungswahl
Für Neufahrzeuge oder hochwertige Autos lohnt sich eine Vollkasko, um finanzielle Risiken bei Totalschaden oder teuren Reparaturen zu minimieren. Bei Fahrzeugen älter als fünf bis sieben Jahre oder wenn Sie bereit sind, kleinere Schäden selbst zu tragen, ist oft eine Teilkasko ausreichend. Details zu den Versicherungsmodellen
Vertragsrecht, Kündigung und Wechsel
Der Abschluss einer Autoversicherung folgt strengen formalen Regeln. Das Kleingedruckte in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regelt Rechte und Pflichten.
Antragstellung und Anzeigepflicht
Mit der Antragstellung sind Sie 14 Tage lang an das Angebot gebunden; die Versicherung hat ebenfalls 14 Tage Zeit für einen Aufnahmeentscheid. Sie müssen alle für die Risikobeurteilung wesentlichen Umstände wahrheitsgetreu angeben (Anzeigepflicht). Dazu gehören Vorschäden, Bussen oder frühere Vertragsablehnungen. Bei falschen Angaben kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen.
Widerrufs- und Kündigungsrechte
Nach Vertragsabschluss steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, das auch per E-Mail ausgeübt werden kann. Für eine spätere Kündigung gilt:
- Ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf
- Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung, nach einem Schadensereignis oder beim Fahrzeugwechsel
- Gesetzliche Mindestlaufzeit von drei Jahren, sofern nicht jährliche Kündigung vereinbart wurde
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten eingeschrieben. Mehr zum Vertragsrecht
Fahrzeugwechsel und Vertragsübernahme
Ein Versicherungsvertrag ist nicht auf ein neues Fahrzeug übertragbar. Beim Wechsel des Autos müssen Sie die bisherige Police kündigen und erhalten anteilmässige Prämienrückzahlungen. Für das neue Fahrzeug schliessen Sie einen neuen Vertrag ab – entweder beim bisherigen Anbieter oder nach Offertenvergleich bei der Konkurrenz.
Verhalten im Ausland und bei Schäden
Internationale Versicherungskarte und Unfallprotokoll
Bestellen Sie vor Fahrten ins Ausland die Internationale Versicherungskarte online bei Ihrer Versicherung. Sie erhalten sie in der Regel als PDF zusammen mit der Police. Zusätzlich empfiehlt sich das Mitführen eines Europäischen Unfallprotokolls, um im Schadensfall die Dokumentation zu vereinfachen. Europäisches Unfallprotokoll bestellen
Wann die Polizei informieren?
Bei Bagatellunfällen ohne Personenschaden genügt das Ausfüllen eines Unfallprotokolls. Die Polizei muss jedoch benachrichtigt werden, wenn:
- Personen zu Schaden kommen
- Die Schuldfrage unklar ist
- Ein Wildtier oder Haustier betroffen ist (Wildhüter oder Polizei)
Schadenabwicklung
Im Schadenfall dokumentieren Sie die Beschädigungen fotografisch und melden den Vorfall umgehend Ihrer Versicherung – viele Anbieter bieten Online-Portale zur Schadensmeldung an. Wichtig ist die freie Wahl der Werkstatt, die verschiedene Versicherer garantieren. Informationen zur Schadenabwicklung